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Ratgeber

Ausbildungsvergütung in der Metall- und Elektroindustrie 2026: alle Tarifgebiete

Was Auszubildende in der M+E-Industrie 2026 in jedem Tarifgebiet verdienen, welche Sonderzahlungen dazukommen, was netto bleibt und wie die Übernahme nach der Ausbildung geregelt ist. Stand 18. Oktober 2026, Redaktion metalltarif.

Die Ausbildungsvergütung in der Metall- und Elektroindustrie gehört zu den höchsten in Deutschland. Sie steht in denselben Tabellen wie die Entgelte, für jedes Tarifgebiet und jedes Ausbildungsjahr. Die aktuellen Beträge gelten seit dem 1. April 2026. Eine neuere Tabelle gibt es noch nicht, weil die Tarifrunde 2026 noch läuft.

Die Vergütung 2026 in allen Tarifgebieten

Die Tabelle zeigt die monatliche Ausbildungsvergütung brutto ab April 2026. Mehrere Tarifgebiete haben identische Beträge, sie stehen deshalb in einer Zeile.

Tarifgebiet1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahr
Bayern1.303,001.365,001.444,501.497,00
Baden-Württemberg1.303,501.377,501.488,501.563,00
Nordrhein-Westfalen1.242,961.297,671.378,931.485,66
Niedersachsen, Osnabrück-Emsland1.264,001.334,001.439,001.509,00
Küste (beide Tarifgebiete)1.373,001.408,001.443,001.478,00
Hessen, Pfalz, Rheinland-Rheinhessen, Saarland1.261,001.328,001.419,001.466,00
Sachsen, Thüringen1.272,001.337,001.401,001.466,00
Berlin-Brandenburg1.272,001.335,001.402,001.461,00
Sachsen-Anhalt1.271,001.338,001.437,001.504,00

Im ersten Jahr zahlt die Küste mit 1.373 Euro am meisten, im vierten Jahr Baden-Württemberg mit 1.563 Euro. Am niedrigsten ist der Start in Nordrhein-Westfalen mit 1.242,96 Euro. Die Unterschiede zwischen den Gebieten sind bei der Ausbildung deutlich kleiner als bei den Entgelten: Zwischen dem höchsten und dem niedrigsten ersten Jahr liegen 130 Euro.

Anders als bei den Entgelten gibt es bei der Ausbildungsvergütung keinen Unterschied zwischen 35 und 38 Wochenstunden. Sachsen und Thüringen zahlen dieselben Beträge wie fast alle anderen Gebiete, obwohl dort die tarifliche Arbeitszeit 38 Stunden beträgt.

Wie die Beträge zustande kamen: 140 Euro und 3,1 Prozent

Im Abschluss vom November 2024 haben IG Metall und Arbeitgeber für Auszubildende einen anderen Weg gewählt als für die übrigen Beschäftigten. Statt der Einmalzahlung von 600 Euro und der 2,0 Prozent ab April 2025 gab es ab dem 1. Januar 2025 einen festen Betrag von 140 Euro mehr im Monat. Im April 2026 folgten wie bei allen anderen 3,1 Prozent.

Am Beispiel Bayern im ersten Ausbildungsjahr: Ab Mai 2024 waren es 1.124 Euro, ab Januar 2025 dann 1.264 Euro, seit April 2026 sind es 1.303 Euro. Ein fester Betrag hilft dem ersten Jahr stärker als dem letzten. Die 140 Euro waren in Bayern im ersten Jahr ein Plus von 12,5 Prozent, im vierten Jahr (von 1.312 auf 1.452 Euro) ein Plus von 10,7 Prozent.

In der laufenden Tarifrunde 2026 fordert die IG Metall Bayern für Auszubildende 110 Euro mehr im Monat. Ein Ergebnis gibt es noch nicht, den Stand findest du im Artikel zur Tarifrunde 2026.

Sonderzahlungen für Auszubildende

Auszubildende bekommen das tarifliche Zusatzgeld T-ZUG A. Anspruch hat, wer am Auszahlungstag in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht und sechs Monate ununterbrochen im Betrieb ist. Es beträgt 27,5 Prozent eines Monats und wird auf die Ausbildungsvergütung berechnet. Im dritten Ausbildungsjahr in Bayern sind das 2026 im Juli 397,24 Euro brutto.

Das Transformationsgeld mit 18,4 Prozent wird nach den Erläuterungen des sächsischen Arbeitgeberverbands VSME ebenfalls auf die Ausbildungsvergütung gezahlt. Im selben Beispiel wären das 265,79 Euro. Für Bayern haben wir die Regel nicht im Wortlaut des Tarifvertrags geprüft.

Beim T-ZUG B bekommen Auszubildende nur einen Anteil des Betrags, den Vollzeitbeschäftigte erhalten. Wie hoch dieser Anteil je Ausbildungsjahr genau ist, konnten wir nicht für jedes Tarifgebiet aus einer Primärquelle belegen. Im Rechner ist der Wert deshalb als Annahme markiert.

Bei den Einmalzahlungen der letzten Jahre wurden Auszubildende eigens geregelt. Die beiden steuerfreien Inflationsausgleichsprämien aus dem Abschluss 2022 betrugen für sie je 550 Euro statt 1.500 Euro. Den Einmalbetrag von 600 Euro im Februar 2025 bekamen sie nicht, an seine Stelle traten die 140 Euro im Monat.

Was netto bleibt

Auszubildende zahlen Sozialabgaben in voller Höhe. Den Übergangsbereich mit verringerten Beiträgen für Verdienste bis 2.000 Euro gibt es für sie nicht, das schließt § 20 Abs. 2a SGB IV ausdrücklich aus. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 2026 zusammen 21,15 Prozent: 8,75 Prozent Krankenversicherung beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag, 1,8 Prozent Pflegeversicherung, 9,3 Prozent Rentenversicherung und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung. Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung zahlt erst, wer 23 Jahre alt ist.

Lohnsteuer fällt kaum an. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro im Jahr. In Steuerklasse I bleibt die Lohnsteuer im ersten und zweiten Jahr bei null, im dritten und vierten Jahr sind es wenige Euro. Für Bayern, Steuerklasse I, unter 23 Jahren und ohne Kirchensteuer sieht ein normaler Monat 2026 so aus:

AusbildungsjahrBruttoSozialabgabenLohnsteuerNetto
1. Jahr1.303,00275,580,001.027,42
2. Jahr1.365,00288,710,001.076,29
3. Jahr1.444,50305,512,411.136,58
4. Jahr1.497,00316,629,501.170,88

In den Monaten mit Sonderzahlungen fällt mehr Lohnsteuer an, weil sie als sonstige Bezüge besteuert werden. Für das dritte Ausbildungsjahr in Bayern kommen wir mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, T-ZUG und T-Geld auf rund 371 Euro Lohnsteuer im ganzen Jahr 2026. Eine Pflicht zur Steuererklärung hast du mit nur einem Ausbildungsverhältnis in Steuerklasse I in der Regel nicht.

Übernahme nach der Ausbildung

Seit dem Tarifabschluss 2012 sollen Ausgebildete in der Metall- und Elektroindustrie nach bestandener Abschlussprüfung in der Regel unbefristet übernommen werden. Entgegenstehen dürfen nur personenbezogene Gründe oder akute Beschäftigungsprobleme des Unternehmens. Will der Arbeitgeber jemanden nicht übernehmen, muss er das gegenüber dem Betriebsrat begründen.

Betriebsrat und Arbeitgeber beraten im Rahmen der Personalplanung, wie viele Auszubildende gebraucht werden. Wird dieser Bedarf vor Beginn der Ausbildung festgelegt, besteht für diese Zahl ein Anspruch auf unbefristete Übernahme. Fehlt eine solche Vereinbarung, müssen beide den absehbaren Bedarf spätestens sechs Monate vor Ende der Ausbildung beraten. Wer über den Bedarf hinaus ausgebildet wurde, hat mindestens Anspruch auf zwölf Monate befristete Weiterbeschäftigung. Drei Monate vor Ende dieser Befristung prüft der Arbeitgeber, ob eine unbefristete Stelle möglich ist.

Nach der Übernahme wirst du nach deiner Arbeitsaufgabe in eine Entgeltgruppe eingruppiert, nicht nach deinem Berufsabschluss. Zum Vergleich: Das bayerische Eckentgelt EG 5 B liegt seit April 2026 bei 3.583 Euro im Monat, dazu kommt die Leistungszulage. Gegenüber dem vierten Ausbildungsjahr sind das mehr als 2.000 Euro brutto im Monat. Begriffe wie Stufe und Eckentgelt erklärt das Glossar.

Quellen