Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in der Metall- und Elektroindustrie
Wie viel Urlaubs- und Weihnachtsgeld der M+E-Tarif vorsieht, wann es gezahlt wird und warum es von der Betriebszugehörigkeit abhängt. Stand 18. Oktober 2026, Redaktion metalltarif.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in der Metall- und Elektroindustrie in den Manteltarifverträgen und Tarifverträgen über Sonderzahlungen der einzelnen Tarifgebiete geregelt. Die Grundzüge sind überall ähnlich, die Details nicht.
Weihnachtsgeld: 25 bis 55 Prozent
Das tarifliche Weihnachtsgeld, offiziell die tarifliche Sonderzahlung, steigt mit der Betriebszugehörigkeit. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind es nach sechs Monaten 25 Prozent eines Monatsverdienstes, nach zwölf Monaten 35 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten 55 Prozent. Gezahlt wird meist mit dem November-Gehalt.
Viele Betriebe zahlen mehr, oft einen vollen Monatsverdienst. Das ist dann eine betriebliche Regelung, kein Tarif. Im Rechner trägst du in diesem Fall den Prozentsatz deines Betriebs ein. Lässt du das Feld leer, nimmt der Rechner den Tarifwert passend zu deinem Eintrittsdatum.
Urlaubsgeld: rund 69 Prozent eines Monats
Das zusätzliche Urlaubsgeld ist an den Urlaub gekoppelt. In Bayern beträgt das Urlaubsentgelt das 1,5-fache des durchschnittlichen Verdienstes; der halbe Zuschlag ist das zusätzliche Urlaubsgeld. Bei 30 Urlaubstagen und einem Tagessatz von drei Monatsverdiensten geteilt durch 65,25 ergibt das 0,5 × 30 × 3 ÷ 65,25 = 68,97 Prozent eines Monatsentgelts. In Baden-Württemberg kommt man mit 50 Prozent je Urlaubstag auf denselben Wert, in Nordrhein-Westfalen sind es 2,4 Prozent je Urlaubstag, also 72 Prozent bei 30 Tagen.
Rechtlich wird das Urlaubsgeld mit dem Urlaub fällig. In der Praxis zahlen die meisten Betriebe es in einer Summe im Mai oder Juni aus. Den Monat kannst du im Rechner einstellen.
Teilzeit, Eintritt und Austritt
Bei Teilzeit werden beide Zahlungen im Verhältnis zur tariflichen Arbeitszeit gekürzt. Wer im Laufe des Jahres eintritt, bekommt Weihnachtsgeld erst, wenn die Mindestzugehörigkeit zum Stichtag erreicht ist. Die genauen Stichtage und Rückzahlungsklauseln stehen im Tarifvertrag deines Gebiets.
Was netto bleibt
Beide Zahlungen sind sonstige Bezüge. Auf sie fallen Lohnsteuer und Sozialversicherung an, solange du unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibst. Wer über der Grenze verdient, zahlt auf das Weihnachtsgeld oft keine oder nur wenig Renten- und Krankenversicherung, weil die anteilige Jahresgrenze schon erreicht ist. Genau das bildet der Rechner Monat für Monat ab.