T-ZUG A, T-ZUG B und Transformationsgeld: wann sie kommen und wie hoch sie sind
Die drei tariflichen Zusatzzahlungen der Metall- und Elektroindustrie erklärt: Prozentsätze, Auszahlungsmonate, Basis, Teilzeit, Azubis und die Wandlung in freie Tage. Stand 18. Oktober 2026, Redaktion metalltarif.
Neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es in der Metall- und Elektroindustrie drei weitere jährliche Zahlungen, die alle aus den Tarifabschlüssen seit 2018 stammen. Sie heißen ähnlich, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Das ist der häufigste Grund, warum ein selbst gerechnetes Jahresgehalt nicht zur Abrechnung passt.
T-ZUG A: 27,5 Prozent im Juli
Das tarifliche Zusatzgeld A beträgt 27,5 Prozent eines Monatsentgelts. Maßgeblich ist dein durchschnittliches regelmäßiges Monatsentgelt, also Grundentgelt plus Leistungszulage, ohne Mehrarbeit. Ausgezahlt wird es mit dem Juli-Gehalt. Anspruch hat, wer am Auszahlungstag mindestens sechs Monate ununterbrochen im Betrieb ist.
Ein Beispiel aus Bayern: EG 7 A liegt seit April 2026 bei 4.004 Euro. Mit 14 Prozent Leistungszulage sind es 4.564,56 Euro im Monat, das T-ZUG A beträgt dann 1.255,25 Euro brutto.
Freie Tage statt Geld
Bestimmte Gruppen können das T-ZUG A in acht freie Tage tauschen: Beschäftigte in Schichtarbeit (nach fünf Jahren im Betrieb und drei Jahren Schicht), Eltern mit einem Kind unter zwölf Jahren, Beschäftigte, die Angehörige pflegen, und seit dem Abschluss 2024 auch Teilzeitkräfte. Der Antrag muss bis zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt sein. Wer tauscht, bekommt das T-ZUG A nicht ausgezahlt. Im Rechner stellst du das mit dem Schalter "Freie Tage" ein und siehst sofort, was dich die Tage netto kosten.
T-ZUG B: fester Betrag vom Eckentgelt, im Februar
Das T-ZUG B hängt nicht von deiner Gruppe ab. Es ist ein Prozentsatz vom Eckentgelt deines Tarifgebiets, in Bayern zum Beispiel von EG 5 B. Bis 2025 waren es 18,5 Prozent, seit 2026 sind es 26,5 Prozent. Seit 2025 kommt es mit dem Februar-Gehalt. Gerechnet wird mit der Tabelle, die im Februar gilt. In Bayern waren das 2026 rund 921 Euro, weil die Erhöhung vom April 2026 im Februar noch nicht galt.
Teilzeitkräfte bekommen das T-ZUG B anteilig. Für Auszubildende gilt ein eigener Anteil je Ausbildungsjahr; diese Werte haben wir nicht aus einem Tariftext belegen können, sie sind im Rechner als Annahme markiert.
Transformationsgeld: 18,4 Prozent im Juli
Das Transformationsgeld (T-Geld) kam mit dem Abschluss 2022. Es beträgt 18,4 Prozent des Monatsentgelts und wird seit 2025 im Juli gezahlt, vorher im Februar. Anders als das T-ZUG kann der Arbeitgeber es verschieben, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht geht, und bei einer Nettoumsatzrendite unter 2,3 Prozent ganz entfallen lassen. Er muss das vier Wochen vor der Fälligkeit ankündigen. Per Betriebsvereinbarung kann das T-Geld auch für Arbeitszeitverkürzung verwendet werden.
Wie die Zahlungen versteuert werden
Alle drei sind sonstige Bezüge. Die Lohnsteuer darauf wird nicht nach der Monatstabelle berechnet, sondern als Differenz der Jahressteuer mit und ohne die Zahlung. Weil der Grenzsteuersatz höher ist als der Durchschnittssteuersatz, bleibt von 1.000 Euro T-ZUG meist weniger übrig als von 1.000 Euro laufendem Gehalt. Wie das genau funktioniert, steht im Artikel Lohnsteuer auf Sonderzahlungen.