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Quellen und Methode

Quellen und Methode

Jede Zahl im Rechner lässt sich auf eine Quelle zurückführen. Zuletzt geprüft am 18. Oktober 2026.

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht für jedes Jahr den Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug als maschinenlesbaren Pseudocode. Diesen Code haben wir für 2025 und 2026 automatisch in den Rechner übersetzt, ohne Formeln von Hand nachzubauen. Das Ergebnis haben wir mit der amtlichen Prüfschnittstelle des BMF-Steuerrechners verglichen: 42 Fälle für 2025 und 43 für 2026, mit allen Steuerklassen, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer, privater Krankenversicherung, Sachsen, sonstigen Bezügen und hohen Einkommen. Alle stimmen auf den Cent.

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Ländern, berechnet auf die Bemessungsgrundlage mit Kinderfreibeträgen. Kappung und Kirchgeld bildet der Rechner nicht ab.

Einmalzahlungen

Sonderzahlungen werden als sonstige Bezüge nach § 39b Abs. 3 EStG besteuert: Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ergibt sich aus den laufenden Bezügen der Vormonate, dem aktuellen Monat hochgerechnet auf den Rest des Jahres und den bisherigen Einmalzahlungen. So rechnen auch Lohnprogramme.

Schätzung der Erstattung

Die Einkommensteuer am Jahresende rechnen wir nach § 32a EStG mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und den Vorsorgeaufwendungen. Bei Steuerklasse III nehmen wir an, dass der Partner kein Einkommen hat. Andere Einkünfte, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen kennt der Rechner nicht.

2027: Werte aus Entwürfen

Für 2027 gibt es weder einen beschlossenen Tarif noch einen Programmablaufplan. Wir rechnen mit diesen Annahmen und markieren 2027 im Rechner als Entwurf:

  • Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag 12.564 EUR, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 EUR und Kinderfreibetrag 10.056 EUR stammen aus dem Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (noch nicht beschlossen).
  • Es gibt noch keinen amtlichen Programmablaufplan 2027. Die Lohnsteuer wird mit dem PAP 2026 und den Entwurfswerten berechnet.
  • Grenzen der Steuerklassen V/VI (W1STKL5, W2STKL5) sind geschätzt; der 47-%-Satz ist für StKl V/VI nicht abgebildet.
  • Soli-Freigrenze 20.350 EUR angenommen (unverändert).
  • Beitragsbemessungsgrenzen KV/PV 76.500 EUR und RV/AV 106.200 EUR aus dem Referentenentwurf der SV-Rechengrößenverordnung 2027.
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % laut GKV-Schätzerkreis (Oktober 2026), Festlegung durch das BMG bis 1. November 2026 steht aus.
  • Pflegeversicherung 3,6 % und Faktor F 0,6619 angenommen (unverändert); Minijob-Grenze 633 EUR bei Mindestlohn 14,60 EUR.

Sozialversicherung

Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen stammen aus der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung des jeweiligen Jahres und aus den Sozialgesetzbüchern. Für Einmalzahlungen gilt die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze nach § 23a SGB IV, gezählt ab dem ersten Monat im Betrieb. Die Märzklausel, nach der Einmalzahlungen aus dem ersten Quartal dem Vorjahr zugerechnet werden können, berücksichtigen wir nicht. Für die Sozialversicherung gibt es keine amtliche Prüfschnittstelle; wir haben die Werte von Hand und am Midijob-Beispiel von lohn-info.de geprüft.

  • Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus Zusatzbeitrag, jeweils zur Hälfte für Beschäftigte.
  • Pflegeversicherung 3,6 %. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Punkte mehr, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte weniger. In Sachsen tragen Beschäftigte einen höheren Anteil.
  • Werkstudenten zahlen nur Rentenversicherung. Ihre eigene studentische Krankenversicherung ist nicht abgezogen.

Entgelttabellen

Die Tabellen stammen aus den ERA-Entgelttabellen, die die IG Metall für jede Erhöhung veröffentlicht, ergänzt durch Seiten der Bezirke und Arbeitgeberverbände. Ältere PDFs, die nicht mehr online stehen, zitieren wir über das Internet Archive. Jede Tabelle haben wir gegen die vereinbarten Erhöhungen geprüft (3,3 % ab Mai 2024, 2,0 % ab April 2025, 3,1 % ab April 2026); alle Werte passen bis auf Rundungen.

Die Quellen je Tarifgebiet stehen auf den Seiten der Entgelttabellen:

T-ZUG, Transformationsgeld und Einmalbeträge

Was wir nicht belegen konnten

  • Der Anteil der Auszubildenden am T-ZUG B (33 bis 38,5 % je Ausbildungsjahr) stammt aus einer Vorlage, nicht aus einem Tariftext.
  • Für mehrere Tarifgebiete haben wir die Regeln für den Aufstieg in eine höhere Stufe und die Zusatzstufen nicht im Tariftext gelesen. Die Stufe wählst du im Rechner selbst.
  • Die Weihnachtsgeld-Staffel ist für Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin direkt belegt, für andere Gebiete über Broschüren der IG Metall und Sekundärquellen.
  • Für Osnabrück-Emsland stammen Sonderzahlungen und Leistungsentgelt nur aus Sekundärquellen.

Fällt dir eine Abweichung zu deiner Abrechnung oder einem Tariftext auf, schreib uns.