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Ratgeber

Lohnsteuer auf Sonderzahlungen: warum vom T-ZUG weniger übrig bleibt

Wie Arbeitgeber die Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld, T-ZUG oder Erfolgsbeteiligung berechnen, mit einem Rechenbeispiel und den amtlichen Grundlagen. Stand 18. Oktober 2026, Redaktion metalltarif.

Eine Sonderzahlung wird nicht wie ein normales Gehalt besteuert. Für sie gilt das Verfahren für sonstige Bezüge aus § 39b Abs. 3 Einkommensteuergesetz. Es führt dazu, dass im Auszahlungsmonat prozentual mehr Lohnsteuer anfällt. Zu viel ist das nicht: Am Jahresende stimmt die Rechnung in den meisten Fällen.

So rechnet der Arbeitgeber

  1. Er schätzt deinen Jahresarbeitslohn ohne die Sonderzahlung: laufende Bezüge des Jahres plus die Einmalzahlungen, die du schon bekommen hast.
  2. Er berechnet die Jahreslohnsteuer auf diesen Betrag.
  3. Er berechnet die Jahreslohnsteuer auf denselben Betrag plus die neue Sonderzahlung.
  4. Die Differenz behält er im Auszahlungsmonat ein, zusätzlich zur normalen Monatssteuer.

Weil der Steuertarif progressiv ist, trifft die Sonderzahlung auf deinen Grenzsteuersatz. Bei einem Jahreseinkommen um 60.000 Euro liegt der in Steuerklasse I bei rund 34 Prozent. Soli fällt in dieser Höhe noch nicht an, Kirchensteuer gegebenenfalls schon, und dazu kommt die Sozialversicherung mit gut 21 Prozent.

Das Verfahren ist amtlich vorgegeben

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr einen Programmablaufplan, nach dem Lohnprogramme die Lohnsteuer berechnen müssen. Er enthält die Formeln für laufenden Arbeitslohn und für sonstige Bezüge, die Vorsorgepauschale und den Solidaritätszuschlag. Unser Rechner setzt diesen Plan für 2025 und 2026 um. Für 2027 gibt es ihn noch nicht; wir rechnen mit den Werten aus dem Regierungsentwurf und kennzeichnen das.

Und die Sozialversicherung?

Für Einmalzahlungen gilt § 23a SGB IV. Beiträge fallen an, soweit die anteilige Beitragsbemessungsgrenze vom Jahresbeginn bis zum Auszahlungsmonat noch nicht ausgeschöpft ist. 2026 liegt die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 Euro im Jahr, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 Euro. Wer in EG 11 oder 12 mit Leistungszulage arbeitet, merkt das im November: Auf das Weihnachtsgeld wird dann keine Krankenversicherung mehr fällig.

Fünftelregelung gilt hier nicht

Die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung ist für Abfindungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit gedacht. Weihnachtsgeld, T-ZUG oder eine jährliche Erfolgsbeteiligung gehören nicht dazu.

Bekomme ich etwas zurück?

Die Lohnsteuer auf sonstige Bezüge ist so gebaut, dass sie über das Jahr ziemlich genau der Einkommensteuer entspricht. Erstattungen entstehen vor allem, wenn sich dein Gehalt im Jahr ändert, du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast oder wenn du mehr als den Pauschbetrag von 1.230 Euro an Werbungskosten hast. Der Rechner zeigt eine Schätzung ohne Werbungskosten.

Quellen