Teilzeit in der Metall- und Elektroindustrie: Entgelt, Sonderzahlungen, Netto
Wie das Tarifentgelt in Teilzeit berechnet wird, was mit T-ZUG, Urlaubs- und Weihnachtsgeld passiert, warum netto mehr übrig bleibt als gedacht und welche Wege in die Teilzeit es gibt. Stand 18. Oktober 2026, Redaktion metalltarif.
Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt in der Metall- und Elektroindustrie einen festen Anteil der Tabelle. Die Rechnung ist einfach. Interessanter ist, was netto übrig bleibt, und welche Rechte du beim Wechsel in die Teilzeit und zurück hast.
So wird das Entgelt gekürzt
Die Tabellen gelten für die volle tarifliche Wochenarbeitszeit, im Westen 35 Stunden, in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt 38 Stunden. Bei Teilzeit wird das Entgelt im Verhältnis deiner vertraglichen Wochenstunden zur tariflichen Arbeitszeit gezahlt. In Bayern steht das im Manteltarifvertrag: Entgelt und Sonderzahlungen werden anteilig nach der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit geteilt durch 35 berechnet.
Ein Beispiel: In Bayern beträgt EG 7 A seit April 2026 4.004 Euro. Mit 14 Prozent Leistungszulage sind das 4.564,56 Euro. Bei 28 Stunden bekommst du 28 geteilt durch 35, also 80 Prozent: 3.651,65 Euro. Bei 20 Stunden sind es 20 geteilt durch 35, also 2.608,32 Euro. Wer in einem Tarifgebiet mit 38 Stunden 30 Stunden arbeitet, bekommt entsprechend 30 geteilt durch 38.
Sonderzahlungen in Teilzeit
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, T-ZUG A und Transformationsgeld richten sich nach deinem eigenen Monatsentgelt. Sie sinken deshalb automatisch im selben Verhältnis wie dein Gehalt. Das T-ZUG B ist dagegen ein fester Prozentsatz vom Eckentgelt des Tarifgebiets und wird nach deiner Arbeitszeit gekürzt. In Bayern beträgt es 2026 bei Vollzeit 920,88 Euro, bei 28 Stunden 736,70 Euro und bei 20 Stunden 526,21 Euro.
Auch Einmalzahlungen wurden anteilig gezahlt. Der Einmalbetrag von 600 Euro aus dem Abschluss 2024 richtete sich nach der vereinbarten Arbeitszeit am Stichtag 1. Februar 2025. Die beiden Inflationsausgleichsprämien von je 1.500 Euro gab es in Teilzeit anteilig, mindestens aber 400 Euro je Zahlung.
Freie Tage statt T-ZUG A
Seit dem Abschluss 2024 können alle Teilzeitbeschäftigten das T-ZUG A in acht freie Tage umwandeln, ohne weitere Bedingung, auch in Schichtarbeit und auch dann, wenn sie schon vor 2019 in Teilzeit waren. Vorher war das Eltern, Pflegenden und Schichtarbeitenden vorbehalten. Der Antrag muss bis zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt sein.
Was dich die Tage kosten, lässt sich ausrechnen. Bei 28 Stunden in EG 7 A beträgt das T-ZUG A 2026 1.004,20 Euro brutto. Jeder der acht Tage entspricht damit 125,53 Euro brutto. Tage, die du am Ende nicht nehmen kannst, werden mit je einem Achtel des T-ZUG A ausgezahlt. Im Rechner stellst du beim T-ZUG A "Freie Tage" ein und siehst, wie sich dein Juli und dein Jahresnetto ändern.
Was netto bleibt
Netto sinkt weniger stark als brutto. Der Grund ist der progressive Steuertarif: Wer weniger verdient, zahlt einen kleineren Anteil seines Einkommens als Lohnsteuer. Die Sozialabgaben sinken dagegen genau im selben Verhältnis wie das Brutto. Für Bayern EG 7 A mit 14 Prozent Leistungszulage, Steuerklasse I, kinderlos und ohne Kirchensteuer ergibt die Rechnung mit unserem Rechner für 2026:
| Wochenstunden | Brutto im Monat | Netto im Monat | Brutto im Jahr | Netto im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 35 (Vollzeit) | 4.564,56 | 2.904,94 | 63.013,94 | 39.095,21 |
| 28 | 3.651,65 | 2.416,59 | 50.411,16 | 32.558,54 |
| 20 | 2.608,32 | 1.831,35 | 36.007,96 | 24.657,81 |
Mit 28 Stunden bekommst du 80 Prozent des Bruttos, aber 83 Prozent des Nettos. Mit 20 Stunden sind es 57 Prozent des Bruttos und 63 Prozent des Nettos. Die Lohnsteuer fällt im Monat von 666,83 Euro bei Vollzeit auf 440,83 Euro bei 28 Stunden und auf 209,66 Euro bei 20 Stunden. Die Jahreswerte enthalten alle Sonderzahlungen, Betriebszugehörigkeit seit 2021.
Der Vorteil wirkt in die andere Richtung genauso: Wer aufstockt, bekommt netto weniger als den Anteil der zusätzlichen Stunden. Für die Rente zählt dagegen das Brutto. Die Beiträge zur Rentenversicherung und damit die Entgeltpunkte sinken im selben Verhältnis wie die Stunden.
Wege in die Teilzeit
Verkürzte Vollzeit nach Tarif
Seit dem Abschluss 2018 haben Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie seit 2019 einen tariflichen Anspruch, ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 28 Stunden zu senken. Die Verkürzung dauert mindestens sechs und höchstens 24 Monate. Danach kannst du neu entscheiden, also verlängern oder zur Vollzeit zurückkehren. Die Details, etwa Fristen und Ausnahmen, regelt der Tarifvertrag deines Tarifgebiets.
Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt dir zusätzlich das Recht auf eine befristete Teilzeit von einem bis fünf Jahren. Dein Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen, und der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 45 Beschäftigte haben, Auszubildende nicht mitgezählt. Er kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Bei 46 bis 200 Beschäftigten darf er außerdem ablehnen, wenn schon genug andere in Brückenteilzeit sind: bei 46 bis 60 Beschäftigten mindestens vier, für je 15 weitere Beschäftigte einer mehr. Ein Tarifvertrag kann einen anderen Zeitrahmen festlegen.
Während der Brückenteilzeit kannst du nach dem Gesetz keine weitere Verkürzung oder Verlängerung verlangen. Nach der Rückkehr zur alten Arbeitszeit ist ein neuer Antrag frühestens nach einem Jahr möglich.
Unbefristete Teilzeit nach § 8 TzBfG
Wer dauerhaft weniger arbeiten möchte, kann nach § 8 TzBfG Teilzeit verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat. Den Wunsch musst du spätestens drei Monate vorher in Textform mitteilen. Ein Rückkehrrecht in Vollzeit hast du hier nicht, deshalb lohnt sich der Vergleich mit der Brückenteilzeit.
Wenige Stunden in einer niedrigen Gruppe
Liegt dein regelmäßiges Entgelt 2026 zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat, gilt der Übergangsbereich, und du zahlst geringere Sozialabgaben. Sonderzahlungen werden dabei anteilig mitgezählt. In der Metall- und Elektroindustrie betrifft das nur kurze Teilzeit in den unteren Gruppen: EG 1 in Bayern bringt bei 20 Stunden 1.566,29 Euro, mit Sonderzahlungen kann der Durchschnitt trotzdem über 2.000 Euro liegen.
Im Rechner
Trag im Rechner deine Wochenstunden ein. Der Rechner kürzt Grundentgelt, Leistungszulage und T-ZUG B anteilig und berechnet die übrigen Sonderzahlungen auf das gekürzte Entgelt. Speichere Vollzeit und Teilzeit als zwei Szenarien, dann zeigt der Vergleich die Differenz für jeden Monat. Mehr zu den Sonderzahlungen steht im Artikel T-ZUG A, T-ZUG B und Transformationsgeld.
Quellen
- IG Metall: Tarifergebnis 2024, freie Tage für Teilzeitbeschäftigte
- IG Metall: FAQ zum Tarifergebnis 2024
- IG Metall: Tarifabschluss 2018, verkürzte Vollzeit
- IG Metall: Tarifergebnis 2022, Inflationsausgleichsprämie in Teilzeit
- § 9a TzBfG, Brückenteilzeit
- § 8 TzBfG, Verringerung der Arbeitszeit
- § 20 SGB IV, Übergangsbereich