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Ratgeber

Steuerklasse III/V, IV/IV oder Faktor: was Verheiratete in der M+E-Industrie wählen

Was die Steuerklassenwahl mit dem Netto im Monat macht, warum sie für das Jahr fast nichts ändert und wann sie beim Elterngeld zählt. Mit einem Rechenbeispiel aus der bayerischen Metall- und Elektroindustrie. Stand 18. Oktober 2026, Redaktion metalltarif.

Wer heiratet, landet automatisch in Steuerklasse IV. Viele Paare wechseln dann in III/V, weil das im Monat mehr bringt. Für das ganze Jahr ändert die Wahl aber wenig. Die Steuerklasse legt nur fest, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Wie viel Steuer ihr als Paar tatsächlich schuldet, ergibt sich erst aus der Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung, und die ist für alle Kombinationen gleich.

Die drei Möglichkeiten

In IV/IV werdet ihr beide wie Alleinstehende behandelt, jeder bekommt den Grundfreibetrag bei seinem eigenen Lohn. Das passt, wenn ihr ähnlich viel verdient. Verdient einer deutlich mehr, wird über das Jahr zu viel einbehalten, und es gibt über die Steuererklärung Geld zurück.

In III/V bekommt der Partner in III beide Grundfreibeträge, der Partner in V keinen. Der Mehrverdiener in III hat dadurch deutlich mehr netto, der Partner in V deutlich weniger. Die Klassen sind so gebaut, dass die Summe ungefähr stimmt, wenn der Partner in V rund 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitslohns verdient. Liegt das Verhältnis anders, wird oft zu wenig einbehalten. Wer III/V wählt, muss eine Steuererklärung abgeben.

Bei IV/IV mit Faktor rechnet das Finanzamt aus euren voraussichtlichen Arbeitslöhnen einen Faktor kleiner als 1 aus. Er senkt die Lohnsteuer in Klasse IV so, dass sie schon im Monat ungefähr der Steuer nach dem Splittingtarif entspricht. Der Faktor wird auf drei Stellen nach dem Komma abgerundet. Auch hier ist die Steuererklärung Pflicht.

Ein Beispiel mit zwei M+E-Gehältern

Partner A arbeitet in Bayern Vollzeit in EG 9 B mit 14 Prozent Leistungszulage, das sind seit April 2026 5.689,74 Euro im Monat. Partner B arbeitet 20 Stunden in EG 5 B, ebenfalls mit 14 Prozent, das sind 2.334,07 Euro. Beide sind seit 2021 im Betrieb, kinderlos, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer. Mit allen Sonderzahlungen verdient A im Jahr 2026 78.318,57 Euro brutto, B 32.275,96 Euro. Die Monatswerte gelten für einen normalen Monat ohne Sonderzahlung ab April 2026.

KombinationNetto ANetto BNetto zusammenLohnsteuer im Jahr
IV/IV3.476,561.672,755.149,3117.805,60
III (A) / V (B)3.904,721.416,415.321,1315.407,22
IV/IV mit Faktor 0,9323.542,971.683,255.226,2216.587,67

Mit III/V hat das Paar jeden Monat 171,82 Euro mehr als mit IV/IV. Die tatsächliche Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung liegt in unserer vereinfachten Rechnung bei 16.602 Euro. Wir haben dafür nur die beiden Arbeitslöhne angesetzt, mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den tatsächlich gezahlten Vorsorgebeiträgen, ohne weitere Werbungskosten oder andere Einkünfte.

Damit sieht die Steuererklärung so aus: Bei IV/IV wurden rund 1.204 Euro zu viel einbehalten, die kommen im Folgejahr zurück. Bei III/V wurden rund 1.195 Euro zu wenig einbehalten, die müsst ihr nachzahlen. Mit dem Faktor liegt die einbehaltene Lohnsteuer fast genau auf der Jahressteuer. Über das Jahr gerechnet ist das Ergebnis in allen drei Fällen dasselbe. Der Unterschied liegt darin, wann das Geld bei euch ist.

III/V lohnt sich nur bei einem deutlichen Gehaltsunterschied. Verdient ihr beide gleich viel, zum Beispiel beide EG 9 B in Vollzeit, hättet ihr mit III/V im Monat zusammen 6.845,36 Euro netto, mit IV/IV 6.953,12 Euro. Die Kombination bringt dann also weniger im Monat. Über das Jahr behält der Arbeitgeber mit III/V rund 900 Euro mehr Lohnsteuer ein als mit IV/IV, das Geld kommt erst mit der Steuererklärung zurück. Bei gleichem Gehalt ist IV/IV die einfache und passende Wahl.

Die Sonderzahlungen der Metall- und Elektroindustrie verschärfen den Effekt. In Klasse V wird auf Urlaubsgeld, T-ZUG und Weihnachtsgeld ein hoher Grenzsteuersatz angewendet. Wie das bei sonstigen Bezügen funktioniert, steht im Artikel Lohnsteuer auf Sonderzahlungen.

Wann die Steuerklasse wirklich Geld kostet oder bringt

Elterngeld

Beim Elterngeld zählt die Steuerklasse direkt. Das Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, höchstens 1.800 Euro im Monat. Die Elterngeldstelle berechnet dieses Netto aus deinem Brutto mit pauschalen Abzügen für Steuern und Sozialabgaben. Für die Steuer nimmt sie die Steuerklasse aus deinen Gehaltsabrechnungen. Hat die Steuerklasse im Bemessungszeitraum gewechselt, zählt die neue nur, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Monate gegolten hat (§ 2c Abs. 3 BEEG). Bemessungszeitraum sind bei Beschäftigten in der Regel die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt.

Im Beispiel: Wenn B in Elternzeit geht, hätte B in Klasse V 1.416,41 Euro netto im Monat, in Klasse III dagegen 1.826,41 Euro. Ein rechtzeitiger Wechsel von B nach III und A nach V erhöht damit das Netto, nach dem sich das Elterngeld richtet. A hätte in Klasse V nur noch 2.940,64 Euro netto, über die Steuererklärung gleicht sich das wieder aus. Das Elterngeld bleibt dagegen höher. Die genaue Höhe rechnet die Elterngeldstelle mit ihren Pauschalen aus, unsere Nettowerte zeigen nur die Richtung.

Arbeitslosengeld

Auch das Arbeitslosengeld wird aus einem pauschalierten Netto berechnet, für das die Steuerklasse zählt. Maßgeblich ist grundsätzlich die Klasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht (§ 153 SGB III). Ein späterer Wechsel wird nur unter Bedingungen berücksichtigt.

Wie du wechselst

Den Wechsel beantragt ihr gemeinsam beim Finanzamt, über ELSTER oder mit dem Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern". Die neue Klasse gilt ab dem Monat nach dem Antrag, dein Arbeitgeber bekommt sie automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Für den Faktor stellt ihr einen eigenen Antrag mit euren voraussichtlichen Jahresarbeitslöhnen.

Im Rechner

Im Rechner wählst du unter Steuern die Steuerklasse. Bei Klasse IV kannst du zusätzlich den Faktor eintragen, den das Finanzamt bescheinigt hat. Rechne für jeden Partner ein eigenes Szenario und vergleiche dann die Summen. Der Rechner schätzt die Steuererklärung für jede Person einzeln. Bei Klasse III nimmt er einen Partner ohne eigenes Einkommen an, bei IV und V schaut er nur auf das eigene Einkommen. Die Erstattung oder Nachzahlung des Paares zeigt er deshalb nicht.

Quellen